Rücktritt von Prüfungen (Nicht-Teilnahme)
Rücktritt aus Krankheitsgründen
Im Krankheitsfall ist die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit wichtiger als die Prüfung. Nehmen Sie nur an Prüfungen teil, wenn Sie sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen. Bitte beachten Sie, dass eine zur Prüfungsunfähigkeit führende Erkrankung nur dann gegeben ist, wenn es sich nicht um Prüfungsangst oder ein sogenanntes Dauerleiden (chronische, irreversible Erkrankungen) handelt. Ist die Beeinträchtigung nicht vorübergehend, kann ggf. ein Nachteilsausgleich in Frage kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte rechtzeitig an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes.
Ärztliches Attest
Liegt eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit vor, ist ein Attest vorzulegen, das auf einer ärztlichen Untersuchung beruhen muss, die die Prüfungsunfähigkeit am Tag der Prüfung bescheinigt. Ärztliche Atteste müssen die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit, die Matrikelnummer sowie den Namen des Prüfungsfachs, für welches das Nichterscheinen entschuldigt werden soll, enthalten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik stellt ein Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bereit: Attestformular. Das ausgefüllte Attestformular muss spätestens innerhalb 7 Kalendertage nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt vorliegen. Aktuell kann das Attestformular per E-Mail vom eigenen RUB-Mail Account eingereicht werden. Das Originalattest ist zwingend aufzubewahren, um es dem Prüfungsamt auf Anfrage vorlegen zu können.
Antritt einer Prüfung trotz ärztlichen Attests
Wenn Sie eine Prüfung trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests antreten, wird die dort erbrachte Leistung gewertet und das ärztliche Attest verliert seine Gültigkeit.
Abbruch einer Prüfung
Mit Beginn der Prüfung erklären Sie, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Tritt eine Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung auf, teilen Sie der Prüfungsaufsicht ausdrücklich und sofort mit, dass Sie die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Suchen Sie direkt im Anschluss an die abgebrochene Prüfung einen Arzt bzw. eine Ärztin auf. Stellen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen beim Prüfungsamt einen Antrag auf Rücktritt und legen Sie fristgerecht ein ärztliches Attest vor, das neben der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit das akute Auftreten der Prüfungsunfähigkeit sowie den exakten Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung (Uhrzeit!) bescheinigt. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
Rücktritt aus anderen triftigen Gründen
Ein Rücktritt von Prüfungen aus triftigen Gründen (keine Krankheit) ist nur aufgrund glaubhaft nachgewiesener besonderer Ereignisse auf schriftlichen Antrag hin möglich. Der Prüfungsausschuss überprüft die für den Rücktritt der Prüfung geltend gemachten Gründe. Werden diese anerkannt, wird der Kandidat bzw. die Kandidatin für diese Prüfung entschuldigt.