Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal) und über Fragen der Forschung und Lehre an der Fakultät.
Der Promotionsausschuss entscheidet über alle Fragen, die die Einhaltung der Promotionsordnung betreffen.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.
Die Qualitätsverbesserungskommission berät das Dekanat, indem sie ein Votum zu den Fortschrittsberichten gemäß § 3 Abs. 3 Studiumsqualitätsgesetz abgibt.
Die Organisation und Koordination der studentischen Lehrveranstaltungsevaluation ist der Evaluationskommission übertragen.
Der Studienbeirat berät den Fakultätsrat und das Dekanat in allen in deren Zuständigkeit liegenden Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen.