Der Promotionsausschuss entscheidet über alle Fragen, die die Einhaltung der Promotionsordnung betreffen; er soll die Erledigung der laufenden Geschäfte seiner bzw. seinem Vorsitzenden übertragen. Er ist Widerspruchsinstanz im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung.
Der Promotionsausschuss hat insbesondere folgende Einzelaufgaben:
Die Sitzungen des Promotionsausschusses sind nicht öffentlich.
WINTERSEMESTER 2023/2024 | SOMMERSEMESTER 2023 | ||
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Sitzungen | Abgabefrist der Anträge nebst aller Anlagen | Sitzungen | Abgabefrist der Anträge nebst aller Anlagen |
Mittwoch, 18.10.2023 / 14:30 Uhr | Mittwoch, 04.10.2023 Mittwoch, 25.10.2023 Mittwoch, 22.11.2023 Montag, 08.01.2024 | Mittwoch, 19.04.2023 / 14:30 Uhr Mittwoch, 24.05.2023 / 14:30 Uhr Mittwoch, 21.06.2023 / 14:30 Uhr | Mittwoch, 05.04.2023 Mittwoch, 10.05.2023 Mittwoch, 07.06.2023 |
Gruppen | Stimmrecht | Beschluss- fähigkeit | Amtszeit in Jahren | |
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Mitglieder | Vertreter | Dauer | ||
Vorsitz | 1 | |||
Dekan Herr Musch | 01.10.2020 – 30.09.2023 | |||
Hochschullehrer 1 | ||||
alle Hochschullehrer | 50% | 01.10.2020 – 30.09.2023 | ||
WiMi | 2 | 3 | ||
Herr Pohle Herr Willeke | Herr Hattenhorst Herr Wagner | 01.10.2020 – 30.09.2023 |
1 Hochschullehrer sind: alle hauptamtlich beschäftigten Professorinnen und Professoren, alle hauptamtlich beschäftigten Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, in der Fakultät beschäftigte habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Privatdozentinnen und Privatdozenten, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, kooptierte Professorinnen und Professoren
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