Für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik können Sie sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die folgenden Bewerbungsfristen:
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt, d.h. die Studienplätze werden in der Reihenfolge der Vergabenote vergeben. Die Vergabenote ist die Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (in der Regel Bachelorabschluss im Fach Elektrotechnik und Informationstechnik). Die Gleichwertigkeit wird anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen festgestellt.
Internationale Studieninteressierte, die sich bei uns an der RUB bewerben möchten, finden auf den Seiten der Zulassungsstelle weitere Informationen, welche Schritte sie bei der Bewerbung beachten müssen.
Eine Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen ist eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Zulassungsverfahren. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite unter dem Punkt „Das Bewerbungsverfahren -> Bewerbung online“: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/bewerbung-zum-master
Studierende der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der RUB verwenden bitte zur Umrechnung von Prozentnoten in Zehntelnoten diese Notenumrechnungstabelle.
Nach der abgeschlossenen Online-Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, Bewerbungsnummer und ein Kontrollblatt per E-Mail.
Auf dem Kontrollblatt finden Sie die folgenden Informationen:
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte direkt an die Bewerbungshotline der Zulassungsstelle. Den Kontakt finden Sie auf der oben verlinkten Seite.
Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Infoportal Zulassung hochladen. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite unter dem Punkt „Das Bewerbungsverfahren -> Hochladen der Unterlagen“: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/bewerbung-zum-master
Bitte beachten Sie:
Bildungsinländer:innen und deren Gleichgestellte können sich entweder mit den finalen Bachelor-Abschlussunterlagen oder mit einer vom Prüfungsamt unterschriebenen und gestempelten Leistungsübersicht (Transcript of Records) bewerben, die Ihnen mindestens 150 ECTS (bei einem 180 ECTS Bachelor) bzw. 180 ECTS (bei einem 210 ECTS Bachelor) bescheinigt.
Studierende der RUB, die sich für den Master ETIT bewerben, können sich auch mit einem verifizierbaren Datenblatt (Transcript of Records) aus FlexNow bewerben.
Internationale Studierende benötigen zum Zeitpunkt der Bewerbung ihre Studienabschlussdokumente sowie einen von der RUB akzeptierten Nachweis über die Deutschkenntnisse. Weitere Informationen finden sie auf dem Kontrollblatt und im Infoportal Zulassung.
Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind (Status im Infoportal Zulassung: „Antrag in Bearbeitung“), wird das Prüfungs- und Zulassungsverfahren von der Fakultät ETIT durchgeführt. Auf Grundlage der aktuellen Prüfungsordnung des Masterstudiengangs wird in diesem Schritt geprüft, ob Ihr Bachelor-Studiengang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Zulassungsvoraussetzungen zu unserem Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik finden Sie unter § 2 der aktuellen Prüfungsordnung (PO 2020)
Die Ergebnisse werden der Zulassungsstelle der RUB vom Prüfungsausschuss der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik mitgeteilt. Etwa zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist können Sie mit dem Bescheid der Zulassungsstelle rechnen.
Für eine unverbindliche Vorabprüfung, ob Ihr Bachelorstudiengang die Zulassungsvoraussetzung für unseren Masterstudiengang erfüllt, können Sie gerne Kontakt mit der Studienfachberatung aufnehmen.
Erfüllt Ihr erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor-Abschluss) die inhaltlichen, fachspezifischen und formalen Voraussetzungen, nehmen Sie automatisch am NC-Verfahren teil. In diesem Fall wird Ihnen entweder direkt eine Zulassung im Infoportal Zulassung erteilt oder Sie bekommen den Status „Noch keine Zulassung“ und Ihren Platz auf der Warteliste angezeigt.
Hinweise zum NC-Verfahren:
Die Studienplätze werden in der Reihenfolge der Note vergeben, die auf Ihrer Leistungsübersicht bzw. Ihrem Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgewiesen ist. Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen über die NC-Werte vergangener Zulassungsverfahren:
https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/masterstudiengaenge-nc-werte
Nach erfolgter Zulassung, die Ihnen über das Infoportal Zulassung zur Verfügung gestellt wird, muss der Studienplatz innerhalb der dort angegebenen Frist im Infoportal Zulassung angenommen werden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig ihre E-Mails.
Die obligatorische Beratung wird in Form einer Infoveranstaltung durchgeführt. Die Infoveranstaltung findet in der Regel im September (bei einer Bewerbung zum WiSe) bzw. im März (bei einer Bewerbung zum SoSe) statt. Die Teilnahme an der angebotenen Veranstaltung ist Voraussetzung für die Einschreibung in den Master-Studiengang. Die Termine für die obligatorische Beratung finden Sie hier.
Nach der obligatorischen Beratung benötigen wir von Ihnen eine ENB-Erklärung sowie eine Bestätigung über den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang. Darüber werden Sie von uns im Rahmen des Zulassungsverfahren per Mail informiert. Erst danach können wir die obligatorische Beratung bestätigen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über die obligatorische Beratung digital an die Zulassungsstelle übermittelt und keine Bescheinigung ausgestellt wird.
Die Ein- oder Umschreibung in unseren Masterstudiengang ist nur innerhalb der Frist möglich, die Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt wird. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Studienfachberatung.
Die Onlineimmatrikulation führen Sie nach der Annahme Ihres Studienplatzes über das Infoportal Zulassung durch. Eine Übersicht über die Unterlagen, die Sie bei der Onlineimmatrikulation zwingend hochladen müssen finden Sie auf der folgenden Seite unter dem Punkt „Übersicht der Dokumente (PDF-Download) -> für Master Immatrikulation“: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/immatrikulation-einschreibung
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