Im Krankheitsfall ist die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit wichtiger als die Prüfung. Nehmen Sie nur an Prüfungen teil, wenn Sie sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen. Bitte beachten Sie, dass eine zur Prüfungsunfähigkeit führende Erkrankung nur dann gegeben ist, wenn es sich nicht um Prüfungsangst oder ein sogenanntes Dauerleiden (chronische, irreversible Erkrankungen) handelt. Ist die Beeinträchtigung nicht vorübergehend, kann ggf. ein Nachteilsausgleich in Frage kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte rechtzeitig an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes.
Liegt eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit vor, ist ein Attest vorzulegen, das auf einer ärztlichen Untersuchung beruhen muss, die die Prüfungsunfähigkeit am Tag der Prüfung bescheinigt. Ärztliche Atteste müssen die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit, die Matrikelnummer sowie den Namen des Prüfungsfachs, für welches das Nichterscheinen entschuldigt werden soll, enthalten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik stellt ein Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bereit: Attestformular. Das ausgefüllte Attestformular muss spätestens innerhalb 7 Kalendertage nach dem Prüfungstermin im Original im Prüfungsamt vorliegen. Während der Sprechstunden können Sie es persönlich abgeben oder außerhalb der Sprechstunden in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Attest persönlich vor Ort abzugeben, können Sie es per Post einreichen. Zur Fristwahrung zählt das Datum des Poststempels.
Ablauf Anerkennung einer Prüfungsunfähigkeit
1. Attestformular drucken.
2. Oberen Teil des Formulars von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ausfüllen lassen.
3. Unteren Teil des Formulars selbst ausfüllen.
4. Ausgefülltes Formular dem Prüfungsamt zukommen lassen (spätestens 7 Tage nach Prüfungstermin).
5. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung des ärztlichen Attests.
Wenn Sie eine Prüfung trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests antreten, wird die dort erbrachte Leistung gewertet und das ärztliche Attest verliert seine Gültigkeit.
Mit Beginn der Prüfung erklären Sie, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Tritt eine Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung auf, teilen Sie der Prüfungsaufsicht ausdrücklich und sofort mit, dass Sie die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Suchen Sie direkt im Anschluss an die abgebrochene Prüfung einen Arzt bzw. eine Ärztin auf. Stellen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen beim Prüfungsamt einen Antrag auf Rücktritt und legen Sie fristgerecht ein ärztliches Attest vor, das neben der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit das akute Auftreten der Prüfungsunfähigkeit sowie den exakten Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung (Uhrzeit!) bescheinigt. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
Ein Rücktritt von Prüfungen aus triftigen Gründen (keine Krankheit) ist nur aufgrund glaubhaft nachgewiesener besonderer Ereignisse auf schriftlichen Antrag hin möglich. Der Prüfungsausschuss überprüft die für den Rücktritt der Prüfung geltend gemachten Gründe. Werden diese anerkannt, wird der Kandidat bzw. die Kandidatin für diese Prüfung entschuldigt.
Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Elektrotechnik
und Informationstechnik
Prüfungsamt
Universitätsstraße 150
ID-Gebäude, Postfach 11
D-44801 Bochum