In Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen, werden der Fakultätsrat sowie die Dekanin oder der Dekan von dem Studienbeirat der Fakultät gemäß § 28 Abs. 8 HG beraten.
Der Studienbeirat berät den Fakultätsrat und das Dekanat in allen in deren Zuständigkeit liegenden Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen. Er nimmt Stellung zu den Entwürfen von Studien- und Prüfungsordnungen, macht Vorschläge zu ihrer Verbesserung und kann Anträge stellen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Gruppen | Stimmrecht | Beschlussfähigkeit | Amtszeit in Jahren | |
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Mitglieder | Vertreter 1 | Dauer | ||
Vorsitz | 1 | 3 | ||
Prodekan Herr Hofmann | Herr Awakowicz Frau Rolfes | 01.10.2020 – 30.09.2023 | ||
Professoren | 1 | 4 | 3 | |
Herr Musch | Herr Awakowicz Frau Rolfes | 01.10.2020 – 30.09.2023 | ||
WiMi | 1 | 3 | ||
Frau Dencks | Herr Mayr | 01.10.2020 – 30.09.2023 | ||
Studierende | 3 | 1 | ||
Herr Steinschulte Herr Zaben Herr El Ghanou | Herr Krylova Herr Orhan Herr Welling | 01.10.2020 – 30.09.2021 |
1 Stellvertreter in der Reihenfolge des Wahlergebnisses