Abschlussarbeiten
Zulassungsvoraussetzung
Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen erfolgreich abgeschlossene Module in einem festgelegten Umfang über das Datenblatt in FlexNow nachgewiesen werden können:
- PO 2020: 135 Leistungspunkte
- PO 2013: 120 Leistungspunkte
Eine Anmeldung der Abschlussarbeit mit weniger als den vorgegebenen Leistungspunkten ist nicht möglich. Leistungspunkte von freiwilligen Zusatzmodulen werden nicht berücksichtigt.
Anmeldung & Ausgabe des Themas
Den Anmeldeprozess starten
Nach Rücksprache mit der Prüferin oder dem Prüfer können Sie Ihre Abschlussarbeit im Prüfungsamt anmelden. Für die Anmeldung verwenden Sie ausschließlich das editierbare Anmeldeformular für Bachelorarbeiten der Fakultät ETIT.
Anleitung:
1. Tragen Sie alle erforderlichen Angaben digital im bearbeitbaren PDF in die Formularfelder ein:
1.1. Wählen Sie zuerst ganz oben Ihre Prüfungsordnung aus.
1.2. Füllen Sie dann den Abschnitt „Studierende*r: Anmeldung zur Bachelorarbeit“ vollständig aus.
Wenn Ihnen kein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in als Betreuer*in zugeteilt wurde, tragen Sie bitte in dem entsprechenden Feld „Mir wurde kein*e Betreuer*in zugeteilt.“ ein.
1.3. Sie können in dem Abschnitt "1. Prüfer*in" den Titel Ihrer Bachelorarbeit als Vorschlag bereits eintragen. Die Prüferin oder der Prüfer kann den Titel ändern oder anpassen.
1.4. Ergänzen Sie bei dem Dateinamen Ihren Namen folgendermaßen: Anmeldung_Bachelorarbeit_Nachname_Vorname.
2. Senden Sie das Formular von Ihrem RUB-Mail Account unter Angabe der E-Mail Adressen der Erstprüfer*in und Sekretariat, Zweitprüfer*in (wenn bekannt), Betreuer*in (wenn zugeteilt) an pruefungsamt(at)ei.rub.de.
Das Prüfungsamt leitet das Anmeldeformular an die Prüfer*innen weiter und kontaktiert Sie, sobald sämtliche Informationen vorliegen, um den Anmeldeprozess abzuschließen.
Den Anmeldeprozess abschließen
1. Das Prüfungsamt kontaktiert Sie per E-Mail, um das Start- und Abgabedatum festzulegen, und sendet Ihnen an diesem Tag das Formular zur Unterschrift per E-Mail zu. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden als Start- und Abgabedatum nicht gesetzt.
2. Sie senden das unterschriebene Formular von Ihrem RUB-Mail Account zurück an pruefungsamt(at)ei.rub.de. Ihre Bachelorarbeit ist damit angemeldet.
Prüfer
Einer der beiden Prüfer muss Hochschullehrer der Fakultät ETIT (RUB) sein. Der andere Prüfer darf jeder sein,
- der eine Lehrveranstaltung eines Pflicht- oder Wahlpflichtmoduls des jeweiligen Studiengangs der Fakultät ETIT (RUB) durchführt,
- der von der Fakultät ETIT (RUB) einen Lehrauftrag zur Betreuung von Abschlussarbeiten hat oder
- der Hochschullehrer einer Universität ist.
Doktoranden mit entsprechendem Lehrauftrag dürfen zweiter Prüfer, aber nicht Themensteller sein.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 3 Monate (Vollzeit) bis maximal 6 Monate (Teilzeit). Die Mindestbearbeitungszeit beträgt 2/3 der Bearbeitungszeit.
Studierende können bei nachgewiesener Teilzeit bis zu sechs Monate für die Arbeit beantragen. Die Teilzeit muss beim ersten Prüfer nachgewiesen werden. Dieser legt nach Prüfung des Sachverhalts in Absprache mit dem Studierenden die Bearbeitungsdauer fest (vier, fünf oder sechs Monate). Die daraus folgenden Fristen werden bei der Anmeldung im Prüfungsamt festgelegt.
Abmeldung & Verlängerung
Die Aufgabenstellung kann nur einmalig und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Bei Studienverzögerungen, die der Studierende aus Krankheitsgründen nicht zu vertreten hat, wird die Bearbeitungszeit um den nachgewiesenen Zeitraum verlängert. Dafür muss ein ärztliches Attest innerhalb von sieben Kalendertagen, spätestens jedoch zum Abgabedatum, im Prüfungsamt vorgelegt werden.
Attestformulare finden Sie hier.
Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag des Studierenden die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um eine Nachfrist von bis zu vier Wochen verlängern.
Abgabe
Die schriftliche Dokumentation der Bachelorarbeit ist in digitalter Version an die E-Mail Adresse des Prüfungsamts zu senden. Die eidesstattliche Erklärung über das selbstständige Verfassen der Arbeit muss mit Datum und Unterschrift Teil der Datei sein.
Abschlussarbeiten werden bis auf Weiteres als PDF-Dokument (max. 100 mb) inklusive unterschriebener und eingescannter Eidesstattlicher Erklärung per E-Mail vom eigenen RUB-Mail Account und in Kopie an die Erst- und Zweitgutachter*innen übermittelt (= beide Prüfer*innen werden in der E-Mail in CC gesetzt). Als Abgabedatum gilt das Versanddatum der E-Mail. Sie erhalten vom Prüfungsamt zeitnah eine Eingangsbestätigung.
Umfangreiche Arbeiten, die nicht per E-Mail verschickt werden können, werden über „sciebo“ zum Download bereitgestellt. Als Abgabedatum gilt in diesem Fall der Tag, an dem der Link dem Prüfungsamt und Erst- und Zweitgutachter*innen in Kopie (= beide Prüfer*innen werden in der E-Mail in CC gesetzt) per E-Mail bereitgestellt wird.
Wertung und Kolloquium
Die Modulprüfung Bachelorarbeit (15 LP) setzt sich zusammen aus den Teilprüfungen Bachelorarbeit (12 LP) und Kolloquium (3 LP).
Bewertung der schriftlichen Arbeit
Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern nach vorgegebenem Bewertungsschema zu bewerten.
Die Gesamtbewertung der schriftlichen Arbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen beider Prüfer. Liegt bei den Prüferbewertungen eine Differenz um mehr als 20 Prozentpunkte vor, legt der Prüfungsausschuss die Gesamtbewertung fest. Das Bewertungsverfahren einschließlich der Meldung an das Prüfungsamt ist in der Regel drei Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit abzuschließen.
Kolloquium
Zur Bachelorarbeit gehört ein Kolloquium, in dem der Kandidat die wichtigsten Ergebnisse einem Fachpublikum vorstellt. Voraussetzung für den eigenen Vortrag ist der Nachweis über den Besuch von mindestens fünf weiteren Vorträgen. Für die Kontrolle der zu besuchenden Vorträge ist der erste Prüfer verantwortlich. Das Kolloquium wird durch den ersten Prüfer und ggf. durch den zweiten Prüfer bewertet. Das Kolloquium soll spätestens 14 Tage nach Abgabe der Bachelorarbeit gehalten werden.
Gemäß eines Beschlusses des Prüfungsausschusses kann das Kolloquium bzw. der zu Abschlussarbeit zugehörige Fachvortrag alternativ zur Präsenzform auch im Onlineformat abgelegt werden. Die Onlineprüfung bedarf dabei der Einwilligung der bzw. des Studierenden und der Prüfenden. Das Einverständnis aller Beteiligten wird bei der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer hinterlegt.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit darf nur einmalig wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens im darauffolgenden Semester stattfinden. Bei der Wiederholung erhält der Studierende ein neues Thema.
Archivierung
Die schriftliche, digitale Dokumentation der Bachelorarbeit wird im Verantwortungsbereich des ersten Prüfers für einen Zeitraum von mind. zwei Jahren aufbewahrt. Eine Veröffentlichung der Bachelorarbeit (z.B. in Bibliotheken) ist nur mit dem Einverständnis des Autors erlaubt.
Abmeldung & Verlängerung
Die Aufgabenstellung kann nur einmalig und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Bei Studienverzögerungen, die der Studierende aus Krankheitsgründen nicht zu vertreten hat, wird die Bearbeitungszeit um den nachgewiesenen Zeitraum verlängert. Dafür muss ein ärztliches Attest innerhalb von sieben Kalendertagen, spätestens jedoch zum Abgabedatum, im Prüfungsamt vorgelegt werden.
Attestformulare finden Sie hier.
Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag des Studierenden die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um eine Nachfrist von bis zu vier Wochen verlängern.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Masterarbeit darf nur einmalig wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens im darauffolgenden Semester stattfinden. Bei der Wiederholung erhält der Studierende ein neues Thema.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen erfolgreich abgeschlossene Module in einem festgelegten Umfang von 80 Leistungspunkten über das Datenblatt in FlexNow nachgewiesen werden können. Eine Anmeldung der Abschlussarbeit mit weniger als den vorgegebenen Leistungspunkten ist nicht möglich. Leistungspunkte von freiwilligen Zusatzmodulen werden nicht berücksichtigt.
Anmeldung & Ausgabe des Themas
Den Anmeldeprozess starten
Nach Rücksprache mit der Prüferin oder dem Prüfer können Sie Ihre Abschlussarbeit im Prüfungsamt anmelden. Für die Anmeldung verwenden Sie ausschließlich das editierbare Anmeldeformular für Masterarbeiten der Fakultät ETIT.
Anleitung:
1. Tragen Sie alle erforderlichen Angaben digital im bearbeitbaren PDF in die Formularfelder ein:
1.1. Wählen Sie zuerst ganz oben Ihre Prüfungsordnung aus.
1.2. Füllen Sie dann den Abschnitt „Studierende*r: Anmeldung zur Masterarbeit“ vollständig aus.Wenn Ihnen kein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in als Betreuer*in zugeteilt wurde, tragen Sie bitte in dem entsprechenden Feld „Mir wurde kein*e Betreuer*in zugeteilt.“ ein.
1.3. Sie können in dem Abschnitt "1. Prüfer*in" den Titel Ihrer Masterarbeit als Vorschlag bereits eintragen. Die Prüferin oder der Prüfer kann den Titel ändern oder anpassen.
1.4. Ergänzen Sie bei dem Dateinamen Ihren Namen folgendermaßen: Anmeldung_Masterarbeit_Nachname_Vorname
2. Senden Sie das Formular von Ihrem RUB-Mail Account unter Angabe der E-Mail Adressen der Erstprüfer*in und Sekretariat, Zweitprüfer*in (wenn bekannt), Betreuer*in (wenn zugeteilt) an pruefungsamt(at)ei.rub.de.
Das Prüfungsamt leitet das Anmeldeformular an die Prüfer*innen weiter und kontaktiert Sie, sobald sämtliche Informationen vorliegen, um den Anmeldeprozess abzuschließen.
Den Anmeldeprozess abschließen
1. Das Prüfungsamt kontaktiert Sie per E-Mail, um das Start- und Abgabedatum festzulegen, und sendet Ihnen an diesem Tag das Formular zur Unterschrift per E-Mail zu. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden als Start- und Abgabedatum nicht gesetzt.
2. Sie senden das unterschriebene Formular von Ihrem RUB-Mail Account zurück an pruefungsamt(at)ei.rub.de. Ihre Masterarbeit ist damit angemeldet.
Prüfer
Einer der beiden Prüfer muss Hochschullehrer der Fakultät ETIT (RUB) sein. Der andere Prüfer darf jeder sein,
- der eine Lehrveranstaltung eines Pflicht- oder Wahlpflichtmoduls des jeweiligen Studiengangs der Fakultät ETIT (RUB) durchführt,
- der von der Fakultät ETIT (RUB) einen Lehrauftrag zur Betreuung von Abschlussarbeiten hat oder
- der Hochschullehrer einer Universität ist.
Doktoranden mit entsprechendem Lehrauftrag dürfen zweiter Prüfer, aber nicht Themensteller sein.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 6 Monate.
Abgabe
Die schriftliche Dokumentation der Masterarbeit ist in digitalter Version an die E-Mail Adresse des Prüfungsamts zu senden. Die eidesstattliche Erklärung über das selbstständige Verfassen der Arbeit muss mit Datum und Unterschrift Teil der Datei sein.
Abschlussarbeiten werden bis auf Weiteres als PDF-Dokument (max. 100 mb) inklusive unterschriebener und eingescannter Eidesstattlicher Erklärung per E-Mail vom eigenen RUB-Mail Account und in Kopie an die Erst- und Zweitgutachter*innen übermittelt (= beide Prüfer*innen werden in der E-Mail in CC gesetzt). Als Abgabedatum gilt das Versanddatum der E-Mail. Sie erhalten vom Prüfungsamt zeitnah eine Eingangsbestätigung.
Umfangreiche Arbeiten, die nicht per E-Mail verschickt werden können, werden über „sciebo“ zum Download bereitgestellt. Als Abgabedatum gilt in diesem Fall der Tag, an dem der Link dem Prüfungsamt und Erst- und Zweitgutachter*innen in Kopie (= beide Prüfer*innen werden in der E-Mail in CC gesetzt) per E-Mail bereitgestellt wird.
Archivierung
Die schriftliche, digitale Dokumentation der Masterarbeit wird im Verantwortungsbereich des ersten Prüfers für einen Zeitraum von mind. zwei Jahren aufbewahrt. Eine Veröffentlichung der Masterarbeit (z.B. in Bibliotheken) ist nur mit dem Einverständnis des Autors erlaubt.
Master thesis (Lasers and Photonics)
Registration of the master thesis
1. Checking the requirements for registration
For the registration of the master thesis, completed modules in total of 80 credit points must be shown via the data sheet in FlexNow. The registration of the thesis with less than the specified credit points is not possible. Credit points from voluntary additional modules are not taken into account.
2. Starting the registration process
After consultation with the examiner, you can register your thesis at the examination office. For the registration please use only the editable registration form for master theses of the faculty ETIT.
Instruction:
1. Enter all required information digitally in the editable PDF in the form fields:
1.1. Select your exam regulation on the top.
1.2. Fill out the section "Student: Registration of the master thesis" completely. If no academic staff member (e.g. a PHD student) has been assigned to you as a direct supervisor, please enter "No supervisor has been assigned to me" in the corresponding field.
1.3. You can already enter the title of your master thesis as a suggestion in the section "1. examiner". Keep in mind that the examiner can change or adapt the title.
1.4. Add your name to the file name as follows: registration_master thesis_last name_first name
2. Send the form from your RUB mail account including the information about the email addresses of your first examiner and secretary, your second examiner (if known), direct supervisor (if assigned) to pruefungsamt(at)ei.rub.de.
The examination office forwards the registration form to the examiners and contacts you as soon as all information is available to complete the registration process. The final registration will then take place in step 3.
3. Completing the registration process
1. The examination office will contact you by email to set the start and submission date and will email you the form for signature on that day. Saturdays, Sundays and public holidays are not set as start and submission dates.
2. Send the signed form from your RUB mail account back to pruefungsamt(at)ei.rub.de. Your master thesis is now registered.
Submission of the master thesis
Until further notice final theses will be submitted digitally. They will be sent as a PDF document including the signed and scanned declaration from the student's RUB mail account to pruefungsamt(at)ei.rub.de and in CC to the first and second examiners. The date of submission is the date the e-mail was sent.
Extensive papers that cannot be sent by e-mail will be made available for download via "sciebo". In this case, the submission date is the day on which the link is provided to the examination office and in CC to the examiners.
The submission of printed copies is waived until further notice and they do not have to be submitted at a later time.