Prüfungsordnungswechsel
Zum Wintersemester 2020/21 sind für die Studiengänge der ETIT neue Prüfungsordnungen in Kraft getreten. Die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs finden Sie auf der Seite POs und Dokumente.
Bei einem Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf Grundlage der Anerkennungstabellen und des Beschlusses 89-5 des Prüfungsausschusses vom 23.09.2020.
Beschluss 89-5 vom 23.09.2020 – Wechsel in die Prüfungsordnung 2020
Beim Wechsel in die Prüfungsordnung 2020 werden bereits abgelegte Prüfungen bei automatischer Anerkennung wie folgt anerkannt:
- Sämtliche Prüfungsversuche (unabhängig vom jeweiligen Prüfungsergebnis) werden anerkannt.
- Sämtliche Abmeldungen, Krankmeldungen, Rücktritte und Annullierungen von Prüfungsversuchen werden übertragen.
Untenstehend finden Sie die Tabellen zu den Anerkennungsregeln in den jeweiligen Studiengängen.
Anleitung zur Antragstellung (Elektrotechnik und Informationstechnik)
- Ab sofort möglich: Sich mit den Anerkennungsregeln für die PO 2020 und den Antragsunterlagen vertraut machen. Ein Muster des 3-teiligen Antrags (Antragsformular + 2 Anlagen) ist unter den jeweiligen Studiengängen zu finden. Anlage 1 umfasst die automatische Anerkennung von Prüfungen des Antragstellers, Anlage 2 wird vom Antragsteller für die freiwillige Anerkennung von Prüfungen genutzt.
- In unten genanntem Zeitraum (siehe Fristen) möglich: Anlage 2 des Antrags (separates Dokument unter den Studiengängen) ausfüllen und als eingescannten, unterschriebenen Anhang im PDF-Format über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Studiengangs, des Namens und der Matrikelnummer an studienberatung(at)ei.rub.de senden.
- Die Fakultät prüft Anlage 2 und die vorliegenden Prüfungsergebnisse und sendet daraufhin Anlage 1 zusammen mit dem Antragsformular auf PO-Wechsel unter Vorbehalt per E-Mail zurück an den Antragsteller (dieser Prozess nimmt etwas Zeit in Anspruch!).
- In unten genanntem Zeitraum (siehe Fristen) möglich: Die Resultate von Anlage 1 zur Kenntnis nehmen, sich mit der PO und deren Regularien vertraut machen. Wenn der PO-Wechsel schließlich durchgeführt werden soll, das Antragsformular als eingescannten, unterschriebenen Anhang im PDF-Format über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Studiengangs, des Namens und der Matrikelnummer fristgerecht an studienberatung(at)ei.rub.de senden. Mit Eingang der E-Mail ist der Antrag auf Wechsel der PO gestellt und kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Das Prüfungsamt sendet eine Bestätigung des genehmigten Antrags per E-Mail an die RUB-Mail Adresse des Antragstellers.
Fristen
Hinweis: Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Anlage 2 erst dann, wenn alle Prüfungsergebnisse eingetragen worden sind (Ausnahmen sind Abschlussarbeiten).
Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik:
Wintersemester 2024/25: 01.09. - 15.11.2024
ab Sommersemester 2025: Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die PO13 des Master-Studiengangs ETIT zum Ende des WiSe 2022/23 ausgelaufen ist und die PO 13 des Bachelor-Studiengangs ETIT zum Ende des WiSe 2023/24. Studierende der PO13 müssen also ab sofort die PO wechseln, wenn sie weiterhin Prüfungen ablegen möchten.