Abmeldung von Prüfungen
Allgemeines: Generell kann jede Modulprüfung zweimal im Studium abgemeldet werden (s. Ausnahmeregelung weiter unten).
Fristen: Die Abmeldefrist endet 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder vor dem Semesterende, wenn kein Termin vorliegt.
Abmeldeprozess:
- Klausuren werden über den eigenen FlexNow-Account abgemeldet. Nur wenn eine Abmeldung über FlexNow aus technischen Gründen nicht möglich ist, schicken Sie bitte eine entsprechende E-Mail über Ihren RUB-Mail Account unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihres Namens und der abzumeldenden Prüfung fristgerecht an pruefungsamt(at)ei.rub.de.
- Mündliche Prüfungen werden, sofern sie nicht über den eigenen FlexNow-Account abgemeldet werden können, über das Prüfungsamt abgemeldet. Für die Abmeldung über das Prüfungsamt benötigen Sie eine E-Mail der Prüferin oder des Prüfers (oder einer Assistenz des Lehrstuhls, die in die Prüfungsorganisation involviert ist) mit der Angabe Ihres individuellen Prüfungstermins. Wenn Sie keinen Prüfungstermin vereinbart haben, muss dies in der E-Mail erwähnt sein. Danach leiten Sie die E-Mail der Prüferin oder des Prüfers über Ihren RUB-Mail Account unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihres Namens und der abzumeldenden Prüfung fristgerecht an pruefungsamt(at)ei.rub.de weiter.
Für Bachelorstudierende der Prüfungsordnung 2020 gilt: Wird eine Modulprüfung des 1. Fachsemesters im 3. Fachsemester erstmalig angemeldet, kann eine Abmeldung nur auf Antrag durch den Prüfungsausschuss ermöglicht werden. Die Antragsfrist endet vierzehn Tage vor dem Prüfungstermin.