AB-RUB Nr. 1451 (Regelungen zur Lehre & Prüfungen im WiSe21/22)
AB-RUB Nr. 1401 (schriftliche Onlineprüfungen)
AB-RUB Nr. 1345 (mündliche Onlineprüfungen)
Merkblatt für Studierende und Besucher an der RUB Stand 01.06.2022
Information for students and visitors Stand 01.06.2022
ETIT DOKUMENTE
Diese Webseite informiert Sie über die aktuellen Entwicklungen und Regelungen zum Thema Coronakrisenbedingte Lehre und Prüfungen. Bitte beachten Sie, dass weitere Informationen ergänzt werden können und eine Aktualisierung der unten stehenden Informationen jederzeit möglich ist.
Die RUB stellt auf speziell eingerichteten Webseiten allgemeine Informationen für Studierende und Lehrende über neue Entwicklungen und Prozesse zur Verfügung:
Zusätzlich für Studierende:
Zusätzlich für Lehrende:
Zusätzlich gibt es zu bestimmten Themengebieten spezielle Informationen. Einige wichtige Themengebiete finden Sie hier, für weitere Informationen informieren Sie sich bitte direkt auf den Webseiten der RUB.
IT-Services:
Universitätsbibliothek:
2.1. Informationen zur Lehre im SoSe 22 (Stand 31.03.2021)
2.2. Informationen zu Prüfungen im SoSe 22 (Stand 13.04.2021) - NEU
2.2.1 Klausuren und mündliche Prüfungen
2.2.2 Freiversuchsregelung
2.1. INFORMATIONEN ZUR LEHRE IM SOSE 22
Die Lehrveranstaltungen unserer Fakultät werden im Sommersemester 2022 bis auf wenige Ausnahmen (siehe Beschreibungen der Lehrveranstaltungen in eCampus und/oder Moodle) in Präsenz angeboten. Nach aktuellem Stand entfällt die Überprüfung des 3G Status zum Sommersemester 2022. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiterhin. Über eventuelle weitere Regelungen informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der RUB.
Bitte beachten Sie, dass es auch im Sommersemester 2022 weiterhin zu kurzfristigen Corona-bedingten Änderungen in der Lehre kommen kann. Informieren Sie sich bitte regelmäßig auf den Webseiten der RUB, dieser Webseite und den Moodle-Kursen Ihrer Lehrveranstaltungen.
2.2. INFORMATIONEN ZU PRÜFUNGEN IM SOSE 22
2.2.1 KLAUSUREN UND MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
Aktuell sind sämtliche von der Fakultät ETIT organisierten Klausuren und mündlichen Prüfungen wieder als Präsenzprüfungen geplant. Das gilt, so lange keine erneuten Covid19-bedingten Einschränkungen erforderlich sind.
2.2.2 FREIVERSUCHSREGELUNG
Für das Sommersemester 2022 gilt keine Freiversuchsregelung. Planen Sie Ihr Semester daher bitte unter Berücksichtigung der Regelungen und Vorgaben Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
3.1. Informationen zur Lehre im WiSe 21/22 (Stand 07.10.2021)
3.1.1 Technische Ausstattung und Support
3.2. Nachweis des 3G Status im WiSe 21/22 (Stand 04.02.2022)
3.3. Informationen zu Prüfungen im WiSe 21/22 (Stand 14.02.2022)
3.3.1 Anmeldephase zu Prüfungen
3.3.2 Klausuren und mündliche Prüfungen
3.3.3 Freiversuchsregelung (Stand 10.12.2021)
3.3.4 Abmeldung von Prüfungen (Stand 05.01.2022)
3.3.5 (Covid-bedingte) Krankmeldung zu Prüfungen (Stand 14.02.2022)
3.1. INFORMATIONEN ZUR LEHRE IM WISE 21/22
Im Wintersemester 2021/22 werden weiterhin einige Vorlesungen und Übungen nur digital angeboten werden können. Das Format Ihrer Lehrveranstaltungen können Sie auf den dazugehörigen Webseiten nachschauen. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Planung von Präsenzveranstaltungen auf Studierenden im ersten und zweiten Studienjahr, die den Campus aufgrund der Coronapandemie bislang nicht betreten konnten.
Sollten Sie eine Lehrveranstaltung besuchen, die in Präsenz angeboten wird, beachten Sie bitte auf jeden Fall die grundsätzlichen Regeln für den Aufenthalt auf dem Campus, die zur Zeit an der RUB gelten, wie z.B. den Verzicht auf Begrüßungsrituale wie Händeschütteln und Umarmungen oder die Regularien wann Sie die RUB nicht betreten dürfen. Bitte befolgen Sie zudem die Regelungen, die in den einzelnen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden und beachten Sie die Corona-Teststrategie der RUB.
Für Lehrveranstaltungen in Präsenz muss der 3G-Status aller Teilnehmenden gewährleistet sein, mehr Infos dazu finden Sie unter Punkt 2.2. Auf den Mindestabstand kann unter diesen Voraussetzungen bei festen Plätzen der Teilnehmenden verzichtet werden. Alle Teilnehmenden müssen in den Gebäuden der RUB und auch in den Lehrveranstaltungen weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Atemschutzmaske ohne Ausatemventil tragen. Das gilt auch am Sitzplatz.
3.1.1 TECHNISCHE AUSSTATTUNG UND SUPPORT
Damit die digitalen Lehrformate von allen Studierenden genutzt werden können, kümmern Sie sich bitte schnellstmöglich um eine technische Ausstattung inklusive Internetzugang, sofern Sie noch nicht über diese verfügen. Die Lehrveranstaltungen werden zu einem sehr großen Teil über Moodle koordiniert werden, sodass Sie Ihren Zugang zu Moodle sicherstellen sollten. Zudem können Video-Konferenz-Tools und andere Dienste (Details siehe Webseiten und Moodle-Kurse der einzelnen Lehrveranstaltungen) zum Einsatz kommen. Gegebenenfalls müssen auch Prüfungen elektronisch absolviert werden.
Studierende, die Probleme bei Installation und Einrichtung der benötigten Software haben, erhalten technischen Support unter der Email-Adresse: it-studsupport@ei.ruhr-uni-bochum.de
3.2. NACHWEIS DES 3G STATUS IM WISE 21/22
Im Wintersemester 2021/22 ist die RUB verpflichtet, den 3G-Status für Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen zu überprüfen. Eine Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen ohne den Nachweis des 3G-Status ist nicht möglich. Die RUB setzt hierbei auf Vignetten auf dem Studierendenausweis für vollständig Geimpfte. Im Zuge geänderter Corona-Regelungen sind die grünen Vignetten, die zu Beginn des Semesters verteilt wurden, nur noch bis zum 27.02.2022 gültig. Diese werden durch blaue Vignetten ersetzt, die Sie ab sofort unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (s.u.) in der Universitätsbibliothek bekommen können. Internationale Studierende können diese zudem ab Mitte Februar vom International Office bekommen.
Um eine blaue Vignette zu erhalten, müssen Sie entweder dreifach geimpft (geboostert) oder mindestens zwei Mal geimpft und einmal genesen sein. Ab dem 28.02.2022 gilt nur noch die blaue Vignette. Unsere Fakultät hat an der ehemaligen Reception ID (Etage 04, Nordseite) ebenfalls eine Prüf- und Ausgabestelle von Vignetten eingerichtet. Alle Studierenden, die dreifach geimpft oder mindestens zweifach geimpft und genesen sind, haben dort die Möglichkeit, sich eine blaue Vignette auf den Studierendenausweis kleben zu lassen. Die Reception ID ist dazu zu folgenden Zeiten geöffnet:
Um die Überprüfung des Impfstatus zu vereinfachen, bitten wir Sie, sich auf Basis Ihres Impfpasses einen elektronischen Nachweis aus einer Apotheke ausstellen zu lassen, bevor Sie sich bei uns die Vignette ausgeben lassen.
Unsere Fakultät bietet zusätzlich eine elektronische Lösung an, die sowohl geimpften Studierenden, aber auch genesenen und getesteten Studierenden den Zugang zu Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen vereinfacht. Analog zu den grünen Vignetten verlieren auch bisherige Einträge in das elektronische System zum 27.02.2022 ihre Gültigkeit. Wenn Sie die elektronische Lösung weiterhin oder erstmalig nutzen möchten, bitten wir Sie, Ihren Status rechtzeitig an der Reception ID aktualisieren, bzw. erfassen zu lassen. Die derzeit gültigen Voraussetzungen für den Aufenthalt auf dem Campus finden Sie hier. Mögliche Teststellen in Bochum finden Sie hier.
Für die Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung oder -prüfung müssen Studierende nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Welche Nachweise dazu an der RUB akzeptiert werden finden Sie hier. Als Nachweisdokument kann ein Impfpass, ein gültiges Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder ein Testzertifikat vorgelegt werden. Die Nachweise können wahlweise in Papier oder in einer geeigneten App erbracht werden. Für eine zügige Überprüfung des 3G Status bitten wir Sie sich nach Möglichkeit einen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen (z.B. in einer Apotheke).
3.3. INFORMATIONEN ZU PRÜFUNGEN IM WISE 21/22
3.3.1 ANMELDEPHASE ZU PRÜFUNGEN
Zeiträume und Fristen zur Anmeldephase und Prüfungsphase des aktuellen Semesters sind unter https://etit.ruhr-uni-bochum.de/studium/pruefungsamt/pruefungen/ aufgeführt.
3.3.2 KLAUSUREN UND MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
Aktuell sind sämtliche von der Fakultät ETIT organisierten Prüfungen wieder in ihrer ursprünglichen Form geplant. Klausuren und mündlichen Prüfungen werden als Präsenzprüfungen unter Berücksichtigung der 3G-Regel stattfinden. Welche Nachweise dazu an der RUB akzeptiert werden finden Sie hier. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die bisher geltenden Nachweise nur bis zum 27.02.2022 gültig sind und ersetzt, bzw. aktualisiert werden müssen (mehr Infos finden Sie unter Punkt 2.2)! Das gilt, so lange keine erneuten Covid19-bedingten Einschränkungen erforderlich sind.
3.3.3 FREIVERSUCHSREGELUNG
Für das Wintersemester 2021/22 gilt gemäß der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW vom 10.12.2021 und der Amtlichen Bekanntmachung der RUB vom 10.12.2021 AB-RUB Nr. 1451 (Regelungen zur Lehre & Prüfungen im WiSe21/22), dass Modulabschlussprüfungen, die abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten. Davon ausgenommen sind Bachelor- und Masterarbeiten und Prüfungen, die aufgrund eines Täuschungsversuchs nicht bestanden wurden. Ein Nichterscheinen ohne Abmeldung (Versäumnis) wird als Fehlversuch gewertet.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie sich trotz Freiversuchsregelung nur dann zu einer Prüfung anmelden sollten, wenn Sie ernsthaft beabsichtigen, an der entsprechenden Prüfung auch teilzunehmen. Jede jetzt zusätzliche spontan getroffene Entscheidung zur Teilnahme an einer Prüfung kann zu einer Reduzierung der notwendigen Vorbereitungszeit für die anderen (geplanten) Prüfungen führen. Hinzu kommt, dass eine überhöhte Anmeldezahl außerdem zu einem erhöhten Mehraufwand für alle an der Organisation der Klausur Beteiligten führt. Gehen Sie daher bitte verantwortungsbewusst mit Ihren Prüfungsanmeldungen um.
3.3.4 Abmeldung von Prüfungen
Im Gegensatz zu den letzten Corona-Semestern wird ein Versäumnis einer Prüfung (= Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung) in diesem Semester als Fehlversuch gewertet. Melden Sie sich daher auf jeden Fall von Prüfungen ab, die Sie nicht antreten möchten. Die Abmeldungen des Wintersemesters 2021/22 werden im Übrigen nicht auf die Anzahl möglicher Prüfungsabmeldungen angerechnet (s. auch Beschluss 93-2 des Prüfungsausschusses). Das Kontingent an möglichen Abmeldungen bleibt nach einer Abmeldung von einer Prüfung in diesem Semester also unverändert.
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist in diesem Semester bis zu Beginn der Prüfung möglich. Die Organisation und Durchführung von Prüfungen wird unter den geltenden Bestimmungen aber erneut mit einem enorm hohen administrativen Aufwand für alle Beteiligten verbunden sein. Melden Sie sich daher bitte nicht kurzfristig, sondern frühzeitig von einer Prüfung ab, wenn Sie sich dazu entschieden haben, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen werden.
Klausuren werden über den eigenen FlexNow-Account abgemeldet. Wenn eine Abmeldung über FlexNow aus technischen Gründen nicht möglich ist, schicken Sie eine entsprechende E-Mail über Ihren RUB-Mail Account unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihres Namens und der abzumeldenden Prüfung fristgerecht an pruefungsamt(at)ei.rub.de.
Mündliche Prüfungen können bis zum 16.01.2022 – analog zu den Klausuren - ohne großen Aufwand über den eigenen FlexNow-Account abgemeldet werden. Nach dem 16.01.2022 erfolgt die Abmeldung über das Prüfungsamt. Für die Abmeldung über das Prüfungsamt benötigen Sie eine E-Mail der Prüferin oder des Prüfers (oder einer Assistenz des Lehrstuhls, die in die Prüfungsorganisation involviert ist) mit der Angabe Ihres individuellen Prüfungstermins. Wenn Sie keinen Prüfungstermin vereinbart haben, muss dies in der E-Mail erwähnt sein. Danach leiten Sie diese E-Mail über Ihren RUB-Mail Account unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihres Namens und der abzumeldenden Prüfung fristgerecht an pruefungsamt(at)ei.rub.de.
3.3.5 (COVID-BEDINGTE) KRANKMELDUNG ZU Prüfungen - NEU
Beachten Sie bitte grundsätzlich die Regeln der RUB für den Besuch des Campus. Sie sind u.a. in dem RUB Merkblatt für Studierende und Besucher zusammengefasst.
Abmeldung (ohne Nachweis): In diesem Semester ist eine Abmeldung bis zu Beginn der Prüfung möglich. Melden Sie sich bei jeglicher Form von Krankheit und im Speziellen bei einer Covid-Infektion einfach fristgerecht per FlexNow, oder wenn das technisch nicht möglich ist, per E-Mail über das Prüfungsamt (siehe Punkt 2.3.4) ab. Die Vorlage von Attesten oder Testnachweisen ist in diesem Fall nicht erforderlich. Da die Abmeldung nicht auf die Maximalanzahl an Abmeldungen angerechnet wird, entsteht Ihnen hier kein Nachteil.
Covid-bedingte Krankmeldung (mit Nachweis): Für den Nachweis einer Covid-bedingten Krankmeldung ist aufgrund des hohen Testaufkommens neben einem PCR-Test zurzeit auch ein Coronaschnelltest eines Testzentrums (Bürgertest) ausreichend. Diese Regelung gilt vorbehaltlich eventueller Änderungen der Corona-Pandemie-Verordnungen. Der Testnachweis ist spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin in schriftlicher oder digitaler Form unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihres Namens und der betreffenden Prüfung vom eigenen RUB-Mail Account an pruefungsamt(at)ei.rub.de zu senden.
In allen anderen Krankheitsfällen ist spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
4.1. Anmeldung
4.2. Experimentelle Abschlussarbeiten
4.3. Krankmeldung aufgrund einer Covid-Infektion
4.4. Abgabe
4.5. Kolloquium/Fachvortrag
4.1. ANMELDUNG
Das Anmeldeverfahren erfolgt bis auf Weiteres ausschließlich per E-Mail. Im ersten Schritt wird eine E-Mail über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer, der Namen des Erstprüfers und des wissenschaftlichen Betreuers an pruefungsamt@ei.rub.de gesendet. Wir senden Ihnen daraufhin das Anmeldeformular per E-Mail zu.
4.2. EXPERIMENTELLE ABSCHLUSSARBEITEN
Studierende, die ein Labor zur Durchführung des praktischen Teils ihrer Abschlussarbeit nutzen, müssen für die Nutzung des Labors nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. In diesem Fall ist vor dem Betreten der Räumlichkeiten den Immunitäts-/Impf bzw. Testnachweis dem Prüfer oder einer beauftragten Person vorzuzeigen. Sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen Sie in den Folgewochen pro Woche zwei Testzertifikate vorlegen. Es gilt weiterhin die strenge Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
4.3. KRANKMELDUNG AUFGRUND EINER COVID-INFEKTION
Die folgende Regelung gilt vorbehaltlich eventueller Änderungen der Corona-Pandemie-Verordnungen.
Im Fall einer nachweislichen Coronainfektion ist eine pauschale Anrechnung von 11 Tagen (10 Tage Quarantänezeit + 1 Karenztag) auf die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit möglich (Stand 05.05.2022). Die Anzahl der Tage ergibt sich aus der jeweils aktuellen Corona-Test-und Quarantäneverordnung und kann sich ggf. ändern. Für den Nachweis ist aufgrund des hohen Testaufkommens neben einem PCR-Test zurzeit auch ein Coronaschnelltest eines Testzentrums (Bürgertest) ausreichend. Der Testnachweis ist zeitnah in schriftlicher oder digitaler Form vom eigenen RUB-Mail Account an pruefungsamt@ei.rub.de zu senden. Für eine Berücksichtigung einer über die offiziell angesetzte Quarantänezeit hinaus fortwährenden Infektion ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
4.4 ABGABE
Abschlussarbeiten werden bis auf Weiteres zur Wahrung der Frist als PDF-Dokument inklusive unterschriebener und eingescannter Eidesstattlicher Erklärung vom eigenen RUB-Mail Account an pruefungsamt@ei.rub.de und direkt in Kopie an die Erst- und Zweitgutachter übermittelt (= beide Prüfer werden in der E-Mail in CC gesetzt). Als Abgabedatum gilt das Versanddatum der E-Mail. Umfangreiche Arbeiten, die nicht per E-Mail verschickt werden können, werden über „sciebo“ zum Download bereitgestellt. Als Abgabedatum gilt in diesem Fall der Tag, an dem der Link per E-Mail dem Prüfungsamt und den Prüfern in Kopie (= beide Prüfer werden in der E-Mail in CC gesetzt) bereitgestellt wird. Auf das Einreichen von gedruckten Exemplaren wird bis auf Weiteres verzichtet und sie müssen nicht nachgereicht werden.
Sie erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Eingangsbestätigung bekommen haben, senden Sie bitte die ursprüngliche E-Mail samt Anhang erneut an das Prüfungsamt und die Prüferinnen und Prüfer in Kopie.
4.5. KOLLOQUIUM / FACHVORTRAG
Die finale Präsentation der Abschlussarbeit kann - analog zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen - wieder in Präsenz stattfinden, sofern Coronoaschutzbestimmungen keine erneute Einschränkung diesbezüglich erfordern.
Gemäß eines Beschlusses des Prüfungsausschusses kann das Kolloquium bzw. der zu Abschlussarbeit zugehörige Fachvortrag alternativ zur Präsenzform aber auch weiterhin im Onlineformat abgelegt werden. Die Onlineprüfung bedarf dabei der Einwilligung der bzw. des Studierenden und der Prüfenden. Das Einverständnis aller Beteiligten ist beim Prüfer zu hinterlegen. Eine E-Mail gegenüber dem Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht mehr erforderlich.
Die Abgabe sämtlicher Dokumente (Berichte, Leistungsnachweise, Formulare, Bescheinigungen) erfolgt bis auf Weiteres als eingescannte Version per E-Mail an das Prüfungsamt (pruefungsamt@ei.rub.de).
Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Elektrotechnik
und Informationstechnik
Universitätsstraße 150
ID-Gebäude, Postfach 11
D-44801 Bochum
AB-RUB Nr. 1451 (Regelungen zur Lehre & Prüfungen im WiSe21/22)
AB-RUB Nr. 1401 (schriftliche Onlineprüfungen)
AB-RUB Nr. 1345 (mündliche Onlineprüfungen)
Merkblatt für Studierende und Besucher an der RUB Stand 01.06.2022
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ETIT DOKUMENTE