– wie Gängen oder Sozialräumen – innerhalb der Gebäude der RUB besteht seit dem 1. Juli 2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Entsprechende Schilder an den Gebäudeeingängen weisen darauf hin. Zwar sind die Gebäude seit Anfang Juli wieder über alle Eingänge und innerhalb der üblichen gebäudespezifischen Öffnungszeiten für alle Mitarbeiter*innen zu erreichen. Studierende dürfen jedoch weiterhin die Gebäude der RUB nur aus triftigem Grund (z.B. Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, Bibliothekstermine) betreten. Auch Gruppenbildungen Studierender vor und nach Klausuren sollen unbedingt vermieden werden. Lernräume im ID-Gebäude müssen vorab im Dekanat ETIT reserviert und die Buchung bestätigt werden. Die RUB ist laut Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW dafür verantwortlich, alle Kontakte in ihren Gebäuden zu dokumentieren, damit das Gesundheitsamt im Fall einer Covid-19-Erkrankung die Kontaktpersonen des/der Infizierten ermitteln kann. (Foto: RUB/Kramer)